Schutzmaßnahmen bei bestätigten Fällen von Covid-19
Das Robert-Koch-Institut verweist auf seine Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2
Das Vorgehen lehnt sich an das Vorgehen bei offener Lungentuberkulose an. Bei dieser sind die Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 3 der TRBA 250 zu berücksichtigen.
Eine Gefährdungsbeurteilung muss im konkreten Fall immer vor Ort durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber mit entsprechender Fachexpertise für eine spezielle Tätigkeit erfolgen.