FFP2, aber kein Schutz gegen Gase und Sauerstoffmangel
Nickel, -sulfid, -oxid, -carbonat, -staub von -legierungen
FFP3
Nickelverbindungen in Form einatembarer Tröpfchen
FFP3
Papierstaub
FFP2
Pilzsporen
FFP3
Platin
FFP1
Cisplatin
FFP3
Pollen
FFP1
Polyvinylchlorid (PVC)
FFP1
Quarz
FFP1
quarzhaltiger Feinstaub
FFP2
Rauch
FFP2 nur bei Waldbränden etc., wo keine krebserregenden Substanzen entstehen.
FFP3, wenn krebserregende Substanzen entstehen.
Masken dürfen nur verwendet werden, wenn Durchbruch durch Geruch/Geschmack bemerkbar ist, auf keinem Fall bei Kohlenmonooxid oder Sauerstoffmangel!
Rost
FFP2
Ruß
FFP2
Schweißrauch allgemein
FFP2
Schweißrauch (krebserregend)
FFP3
Silber
FFP2
Silberbindungen löslich
FFP3
Siliciumcarbid
FFP2
Spachtelmasse
FFP2
Stahl
FFP2
Stahl, hochlegiert
FFP3
Stahl Antifouling-Lacke
FFP3
Steinstaub
FFP1
Steinstaub, quarzhaltig
FFP2
synthetische Mineralfasern
FFP2
Tabak-Rauch
FFP3
Tabak-Staub
FFP2
Talk
FFP1
Titandioxid
FFP1
Uranverbindungen
FFP3
Vanadiumpentoxid
FFP3
Viren/Bakterien (Risikogruppe 3)
FFP3
Zement
FFP2
Zinkoxid
FFP1
Zinn, Zinnverbindungen anorganisch
FFP2
Zirkoniumdioxid
FFP1
Zytostatika
FFP3
Die oben angegebenen Filterklassen benennen die Mindestanforderungen. Es obliegt dem Anwender, vor Einsatz eines Atemschutzgerätes genau zu prüfen, ob die eingesetzten Atemschutzmasken den Anforderungen bezüglich Gefahrstoff und Konzentration entsprechen. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Gebrauchsanleitungen der jeweiligen Atemschutzmaske. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit wird nicht übernommen.